Impfung von Assistent*innen von Menschen im Persönlichen Budget

Das Problem: Laut Verordnung ist es nur möglich, maximal zwei nahestehende Personen von Menschen, die aufgrund Ihrer Einschränkung oder Krankheit impfberechtigt nach § 2 (Höchte Priorität) oder § 3 (Hohe Priorität) der Impfverordnung sind, “mitzuimpfen”. Das könnte ein Problem sein, wenn man aber z.B. fünf Personen im Rahmen des Persönlichen Budgets beschäftigt. Hier könnte ggfs. die Impfhotline entsprechende Terminvereinbarungen von mehr als zwei Personen ablehnen.

Im Referentenentwurf zur CoronaImpfverordnung vom März heißt es aber (Seite 25, vorletzter Absatz), die Impfpriorisierung im §2 CoronaImpfVO (höchste Priorität) gelte auch für Menschen, “die im Rahmen des persönlichen Budgets direkt bei den Pflegebedürftigen angestellt sind”. Sie werden somit in diesem Dokument Mitarbeitern ambulanter Pflegedienste gleichgesellt, die ja bereits in Impfgruppe 1 (höchste Priorität) berücksichtigt wurden.

Danach wäre für Menschen, die im Persönlichen Budget Assistenzkräfte beschäftigen, folgendes Vorgehen sinnvoll:

  1. Der Mensch mit Behinderung sollte seinen Angestellten ein Schreiben als Arbeitgeber aufsetzen, dass Assistent im Rahmen des persönlichen Budgets beim ihm angestellt ist und dass Budgetnehmer vom Assistenten XY  gepflegt und betreut wird sowie Hinweis auf den Referentenentwurf zum §2 Schutzimpfung mit höchster Priorität (Erläuterung S.25)
  2. Als Nachweis wäre außerdem die Bewilligung des Persönlichen Budgets, Pflegegrads und/ oder Pflegegradbewilligung zu verwenden
  3. Der / Die Assistent*in soll sich beim Impfportal Niedersachsen für Impftermin registrieren lassen registrieren lassen
  4. und die Schreiben des Arbeitgebers mit Nachweisen und Referentenentwurf mit zum Impftermin nehmen